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Der Mißbrauch und die Sabotage des Asylrechts

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Der Mißbrauch und die Sabotage des Asylrechts

Aufgrund der Erfahrungen mit der Weimarer Republik und zB. den Gestapokakerlaken des Reichssicherheitshauptamtes stehen die Grundrechte im Grundgesetz unübersehbar an erster Stelle und sind weder aufheb-, aussetz- oder in ihrem Wesensgehalt antastbar.

Das Grundrecht auf Asyl beschränkt sich auf Menschen, die politisch verfolgt werden: "Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Politisch Verfolgte genießen Asylrecht." (Artikel 16 Absatz 2 Grundgesetz 1949) Beide Sätze sind in der heutigen Fassung vermüllt und aufgeweicht. Wie vermüllt die ursprüngliche Fassung mittlerweile ist, sieht man am Besten, wenn das Original und die heutige Fassung direkt nebeneinander stehen (Internet).

Die Vermüllung des Grundgesetzes einschließlich der Grundrechte

Der neue Müll ist oft so formuliert, daß man dreimal lesen muß, und dann immer noch Schwierigkeiten hat, ihn zu verstehen. Noch schöner sind die direkten Widersprüche:

"Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen bla bla bla" (Artikel 16, Grundgesetz aktuelle Fassung). Warum wird der Satz "Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden", nicht gestrichen, wenn er nicht stimmt? Muß man sich erst Satz 1 durchlesen, um dann in Satz 2 zu erfahren, wohin man trotz Satz 1 doch ausgeliefert werden kann? Ja, muß man, denn Satz 1 gehört zur "Unantastbarkeit", während Satz 2 zur Verarschungtechnik von Winkeladvokaten gehört, diese "Unantastbarkeit" zu umgehen.

Den Satz "Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden" kann man nicht streichen. Klarer und absoluter kann ein Grundrecht nicht formuliert werden. Also kacken Winkeladvokaten des Deutschen Bundestages einfach ihren Scheißhaufen dahinter, und schon läßt sich der Wesensgehalt eines Grundrechtes doch antasten.

Genau so funktioniert es auch mit dem neuen, heutigen Artikel 16a, dem Grundrecht auf Asyl. Ein so klarer und unmißverständlicher Satz wie "Politisch Verfolgte genießen Asylrecht" ist unabänderbar. In dem kaum verständlichen Scheißeschwall, der in "16a" folgt, nach Sinn zu wühlen, bleibt dem Leser überlassen. Allein die Textlänge spricht Bände. Das ist auch der Grund, weshalb die Verarschungs-Technik am nicht einschränkbaren Asylrecht für deutsche Staatsbürger statt am Asylrecht für Ausländer präsentiert wurde.

Das Auslieferungsverbot: Das nicht einschränkbare Grundrecht auf Asyl für deutsche Staatsbürger

Bis zur Aufspaltung von Artikel 16 genoß jeder deutsche Staatsbürger in der BRD grundsätzlich (also nicht nur aus politischen Gründen) Asyl, wenn er von einem anderen Staat verfolgt wurde. Daher standen die beiden unabänderbaren Ursprungssätze im gleichen Absatz direkt hintereinander. Das Auslieferungsverbot schloß ein, daß man für etwas, was in der BRD erlaubt ist, aber in anderen Ländern empfindlich bis drakonisch bestraft wird, in der BRD grundsätzlich vor Verfolgung geschützt ist. Bereits innerhalb der EU gibt es erhebliche Unterschiede in dem, was überhaupt strafbar ist (freie Meinung, verbotene Symbole, sogenannte "Volksverhetzung", Drogenkonsum, Prostitution), im Strafmaß und im Komfort der Strafanstalten. Das Grundrecht auf uneingeschränktes Asyl haben widerwärtige Freiheitsentzieher, die angeblich das deutsche Volk repräsentieren, deutschen Staatsbürgern entzogen.

Ein Deutscher mit katalanischer Freundin, der sich ihr zuliebe in Spanien für die Unabhängigkeit Kataloniens einsetzt, ist auch in der BRD nicht mehr grundsätzlich vor politischer Verfolgung und dem langen Arm spanischer Behörden geschützt. Wer aufgrund eines Irrtums oder falscher Beschuldigungen in das Fadenkreuz ausländischer Strafverfolger gerät und ausgeliefert wird, hat aufgrund widerwärtiger Grundrechtsentzieher besonderes Pech. Der muß sich vor einem fremden Gerichtssystem in fremder Sprache gegen Vorwürfe wehren, mit denen er nichts zu tun hat. Zum Glück hatte Kachelmann nicht in Schweden eine Schwedin gebumst, die ihn unbedingt wiedersehen will (laut Staatsanwalt: "besonders schwere Vergewaltigung in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung"). Noch schöner ist es, wenn der "Vergewaltigungsfall" von Bullen und Staatsanwälten begangen wird (Assange). Einfach mal eine Straftat aus dem Hut zu zaubern, um politisch Verfolgte strafrechtlich verfolgen zu können, ist international ein äußerst populäres Spiel.

Das nicht einschränkbare Asylrecht für Deutsche war selbstverständlich kein Freibrief für Verbrechen, die auch in der BRD bestraft werden. Aus dem Ausland in die BRD geflüchtete deutsche Staatsbürger wurden aber grundsätzlich vor ein deutsches Gericht gestellt und bei Schuldigkeit nach deutschem Recht bestraft. Passe, seitdem widerwärtige Grundrechteentzieher ihren Scheißhaufen hinter ein nicht einschränkbares Grundrecht gekackt haben.

Der Asyl-Konsens nach 2015

Der parteiübergreifende Konsens nach 2015 war, daß man Kriegsflüchtlingen am Besten in ihrem Heimatland, oder wo das schwierig ist, möglichst Heimat-nah hilft. Man war sich einig, Kriegsflüchtlinge nicht noch einmal zu zwingen, in Massen nach Europa aufzubrechen, indem man ihnen zB. die Lebensmittelrationen in ihren Lagern (Libanon, Jordanien) zusammenstreicht. Außerdem wollte man die Überlebensbedingungen in Krisenregionen grundsätzlich verbessern. Für den parteiübergreifenden Konsens hat Merkel mit der Türkei eine Flüchtlingsdeal geschlossen und Afrika bereist. Daß Kriegsflüchtlinge kein Asylrecht haben, war damals noch den meisten klar. Trotzdem hatte Merkel aus Menschlichkeit das Unabänderliche hingenommen, während ihr oberster "Grenzschützer" aus Bayern für drei Tage untergetaucht war. Anschließend hatte sich der Vollhorst über die "Herrschaft des Unrechts" beklagt.

Der "Vernichtungskrieg" und die Saboteure des Asyl-Konsenses: Merz, Scholz, Habeck und Co. plus die Lügenpresse

Die Saboteure des Asyl-Konsenses bemühen nicht umsonst das Wort "Vernichtungskrieg", seit Rußland in der Ukraine die Natoosterweiterung gestoppt hat. Schließlich gehören die Aktionen mörderischer NS-Bullenkakerlaken und das Grundrecht auf Asyl irgendwie zusammen. Also wird von "Vernichtungskrieg" gesprochen, um durch manipulative Desinformation die Frage zu unterdrücken, wie es sein kann, daß nach dem parteiübergreifenden Asylkonsens erneut über 1 Million Kriegsflüchtlinge aufgenommen werden, die kein Recht auf Asyl haben.

Der "Vernichtungskrieg" am Beispiel des Ukrainetrolls Vasili Golod

"Berichterstattung" von Vasili Golod, einem System-Nachrichtendienstler in Kiew: Zuerst die obligatorische Behauptung, Rußland führe in der Ukraine einen "Vernichtungskrieg". Dann werden ukrainische Soldaten interviewt, die gerade in Kiew Urlaub [vom "Vernichtungskrieg"] machen und sich darüber ärgern, daß sie an der Front kämpfen, während andere ihr Leben normal weiter leben. Inklusive den eigenen Hobbies nachgehen, Kaffee- und Clubbesuche, Großveranstaltungen wie Musikfeste oder Konzertbesuche, ... . [Also was heißt hier Vernichtungsykrieg.] Dann das eigentliche Ziel: Stimmung machen gegen die, die sich nicht freiwillig an die Front melden. Merkt Golod nicht, wie oft er sich selbst widerspricht, oder ist das die Bevölkerungsverachtung eines Ukrainetrolls?

Wenn Vasili Golod über einen Vernichtungskrieg berichten will, in dem alle Kaffees geschlossen oder zerstört sind, gehungert wird, und keine Soldaten auf Urlaub sich darüber ärgern, daß das Leben abseits der Front "normal" weitergeht, einfach Kiew mit dem Gaza-Streifen tauschen. Oder die Soldaten der Hamas in einer Kampfpause fragen, ob sie die Methoden Selenskyjs zur Zwangsrekrutierung nötig haben. Im Gaza-Streifen "verteidigen" sich zwei mutmaßliche Völkermörder und ihre antisemitischen Unterstützer bis zum totalen Sieg.

Selbstverständlich darf man in der BRD suggerieren, was heißt hier Völkermord? Schließlich bereist und unterstützt unser "feministischer" Propagandaminister das Land der beiden mutmaßlichen Völkermörder besonders intensiv. Allerdings beginnt Völkermord nicht mit dem "Spitzenprodukt" von Bullenkakerlaken aus dem Reichssicherheitshauptamt. Alternativ kann Vasili Golod auch von dem Vernichtungskrieg zweier Generäle im Sudan berichten.

Der Vernichtungskrieg gegen den Asylkonsens

Wie schnell Merz, Scholz, Habeck und Co. den parteiübergreifenden Asyl-Konsens parteiübergreifend über Bord gekippt haben, obwohl man Ukrainern auch in ihrer Heimat helfen könnte, ist verblüffend. Oder gibt es in der Ukraine keinen handlungsfähigen Staat? Ist die Hilfe nur in der BRD möglich?

Kriegsflüchtlinge aus dem Gaza-Streifen oder dem Sudan bekommen mit Sicherheit keine freien, legalen Fluchtmöglichkeiten in die BRD, egal mit welcher Brutalität mutmaßliche Völkermörder vorgehen. Weder im Gaza-Streifen noch im Sudan stellt sich die ukrainische Frage, bleibe ich, oder hole ich mir das Bürgergeld. Das Asylrecht ist keine Garantie, in einem Krieg nicht beschädigt zu werden. Das heißt nicht, daß die BRD nicht versucht, aus Menschlichkeit zu helfen.

In der BRD Asyl zu beantragen und in die Heimat zu fliegen, um dort Familienangelegenheiten oder Geschäfte zu regeln, ist ein Mißbrauch des Grundrechtes. Das sehen sogar Merz und die Ampel ein. Aber nur bei Afghanen, Irakern, Syrern, ...

Mit Sicherheit gibt es Ukrainer, die das Selenskyj-Regime politisch verfolgt. Dazu zählen alle Ukrainer, die sich seit dem Umsturz 2014 eher als Russen sehen. Die kommen aber nicht nach Deutschland, sondern flüchten nach Rußland oder stehen an der Front, um das Selenskyj-Regime zu bekämpfen. Von den über 1 Million Ukrainern in der BRD dürften die wenigsten tatsächlich politisch verfolgt werden. Weil aber systemrelevante Spinner der freien Meinung sind, die Ukraine läge mitten in Europa, müssen Ukrainer nicht das Asylrecht in Anspruch nehmen. Nicht repräsentative Spinner haben für Ukrainer ein eigenes "Recht" geschaffen.

Kriegsflüchtlinge haben kein Recht auf Asyl, sondern bekommen humanitäre Hilfe

Im Gaza-Streifen wie im Sudan findet die humanitäre Hilfe über internationale Organisationen statt, die von der BRD finanziell unterstützt werden. Nicht selten gehört die BRD zu den größten Geldgebern dieser Organisationen. Die Kriegsflüchtlinge aller Länder in der BRD aufzunehmen, ist ausgeschlossen.

Die Ukrainer nehmen allen anderen, die tatsächlich aus politischen Gründen um ihr Leben fürchten müssen, den Platz weg. Von der Million Ukrainer kriegen nicht nur AfD-Anhänger einen Hals, sondern auch Menschen, die sich in der Flüchtlingshilfe oder an den Tafeln engagieren. Die fühlen sich insbesondere dann ausgenutzt, wenn Ukrainer, die eigentlich in ihrem Heimatland bleiben könnten, auch noch bevorzugt behandelt werden müssen. Dumm gelaufen, aber sobald die Regierung eine Hilfsorganisation finanziell unterstützt, kann die Regierung auch Forderungen stellen. Oder die Unterstützung streichen.

Ein besonders abnormes Schauspiel von der Leyens, Borrels, Baerbocks, ...

Immer wenn von der Leyen, Borrel, Baerbock, ... in den öffentlich rechtlichen Nachrichtendiensten von Hilfen für Syrien sprechen, ist damit nicht Syrien, sondern die letzte Islamistenhochburg auf syrischem Territorium, Idlib gemeint. Dort leben eingezwängt zwischen Syrien und der Türkei mehrere Hunderttausend Kriegsflüchtlinge unter katastrophalen Umständen und unter dem Regime des "islamistischen Staates". Die Flüchtlinge sitzen dort fest, weil sie es nicht bis in die Türkei geschafft haben. Zurück können sie auch nicht, weil der "islamistische Staat" sie als Faustpfand und Überlebensversicherung benutzt. Diese Flüchtlinge sind auf Hilfen angewiesen, aber die deutsche Bevölkerung ist trotzdem nicht angewiesen auf die Lügen von der Leyens, Borrels, Baerbocks, ... Die "Syrienhilfe" zeigt, wie widerwärtig "humanitäre Hilfe" politisch instrumentalisiert werden kann: Aus "humanitären" Gründen ist Hilfe angeblich nur im "islamistischen Staat" möglich, während im eigentlichen Syrien Bevölkerung und Binnenflüchtlinge von EU und USA tot sanktioniert werden.

Die arabische Liga und sogar die Türkei gehen mittlerweile einen anderen Weg, um syrische Kriegsflüchtlinge zur Rückkehr in ihre Heimat zu bewegen. Die diplomatischen Beziehungen zu Syrien wurden wieder aufgenommen und alle Seiten sind bestrebt, ihre Beziehungen zu normalisieren. Haupthindernis für den normalen Handel, den Wiederaufbau und die Rückkehr all der Flüchtlinge, die nur wegen des Krieges in die Nachbarstaaten geflohen sind, bleiben allerdings die Versuche der "Syrienhelfer" EU und USA, Syrien tot zu sanktionieren.

Politische Verfolgung

Pate des nicht einschränkbaren Grundrechts auf Asyl für politisch Verfolgte war entarteter Bullenabschaum, der aus politischen Motiven ganze Bevölkerungsteile ausgerottet hat. Millionen von Menschen wurden von "Polizisten" wegen einer politischen Ideologie vergast und durch den Schornstein gejagt, wobei die politische Anschauung dieser Menschen (anfangs wollten sogar Juden in die NSDAP eintreten) überhaupt keine Rolle spielte. Gegen solche Bullenkakerlaken gibt es nur zwei Möglichkeiten: Flüchten oder liquidieren. Da politische Verfolgung aufgrund von Religion, Hautfarbe, Sprache, Volkszugehörigkeit, etc. alle Betroffenen unabhängig von ihrer individuellen politischen Einstellung gleich betrifft, ist der Asylanspruch in solchen Fällen besonders einfach zu identifizieren.

Dann gibt es politisch Verfolgte, die wegen ihrer politischen Aktivitäten verfolgt werden. Die Verfolgung kann zu Recht (Nazis, IS) oder zu Unrecht erfolgen, wobei das Grundrecht auf Asyl für alle politisch Verfolgten gilt, die um ihr Leben fürchten müssen. Politisch engagierte Menschen, die in ihrer Heimat politisch wirklich etwas verändern wollen, flüchten eher selten und meist nur, wenn sie tatsächlich Grund dazu haben. Wie schwierig und vielfältig die Bewertung politischer Verfolgung ist, kann man am Honecker-Regime studieren. Wer die Schnauze voll hatte und wegen Versuchs der Republikflucht in Haft kam, wurde von der BRD freigekauft. Wer sich im DDR-legalen Rahmen politisch engagierte, um etwas zu verändern, wurde in der Honecker-DDR sogar ausgebürgert, wenn er dem Regime zu sehr auf den Sack ging. Wer ist der politisch Verfolgte und wo endet politische Verfolgung bzw. beginnt das rein wirtschaftliche Verpissertum?

Im Ulbricht-System kann man den gleichen Sachverhalt anders sehen, weil einfach die Konsequenzen anders aussehen konnten. Daher werden die Länder anhand ihrer Systeme eingestuft. Es gibt völlig zu Recht (nicht wenige) Länder, von denen man von vornherein sagen kann, daß niemand aus politischen Gründen um Leib und Leben fürchten muß.

Zuletzt gibt es "politisch Verfolgte", die in der zweiten Generation mit deutschen Paß in der BRD leben und ihrem Haß auf die Heimat ihrer Eltern freien Lauf lassen, um sich zu "politisch Verfolgten" zu erklären. Meist Leute mit Dachschaden, die der freien Meinung sind, in allen Ländern gelte das Recht der BRD. Das funktioniert bereits in der EU so nicht. Diese Instrumentalisierer "politischer Verfolgung" erreichen in Politik und Talkshows Spitzenplätze.

Reisefreiheit

Die meisten Deutschen sehen es als selbstverständlich an, zu reisen, wann und wohin sie Lust haben. Weit mehr als nur Reisefreiheit bietet der Europäische Binnenmarkt (01.01.1993) innerhalb der EU, denn mit ihm haben alle EU-Bürger neue Grundfreiheiten bekommen:
Personenfreizügigkeit: Jeder darf sich innerhalb Europas niederlassen oder eine Arbeit aufnehmen, wo er möchte.
Dienstleistungsfreiheit: Jeder EU-Bürger/Unternehmen darf seine Dienstleistungen in ganz Europa anbieten.
Freier Warenverkehr: Verbot von Ein- und Ausfuhrzöllen, Verbot mengenmäßiger Ein- und Ausfuhrbeschränkungen
Freier Kapital- und Zahlungsverkehr: Keine staatliche Behörde kann reinpissen, wenn EU-Bürger das EU-Land frei wählen, in das sie Aktien, Geld oder Gold transferieren, um den Besitz der Kontrolle der eigenen Finanz/Polizeibehörden zu entziehen.

Damit die Inanspruchnahme der vier neuen Grundfreiheiten nicht permanent durch Grenzpolizei gestört wird, weil jeder Polizeiminister der EU seine eigenen Regeln aufstellt, haben sich eine Reihe von EU und Nicht-EU-Staaten zum Schengenraum zusammengeschlossen, der dauerhafte stationäre Grenzkontrollen verbietet. Erst dadurch wurde der Europäische Binnenmarkt faktische Realität. Stände an jeder Grenze Grenzpolizei, kann von freiem Personen- bzw. Warenverkehr keine Rede sein.

Das Problem mit den neuen Grundfreiheiten: Direkt bringen sie nur denen etwas, die diese Freiheiten auch nutzen. Was insgesamt für alle an Vorteilen rausspringt, darüber läßt sich trefflich streiten. Es gibt immer auch Verlierer: ZB. die, die durch EU-Ausländer, deren Waren oder Dienstleistungen ersetzt werden.

Wegfall der Grenzkontrollen

Sogar die Polizeigewerkschaft hält feste Grenzkontrollen für Blödsinn. Am ersten Tag gibt es den Überraschungseffekt, und Politiker können "beeindruckende" Erfolge vorweisen. Bereits am zweiten Tag läuft das Spiel nach den neuen Regeln. Dazu wird einfach ein Testballon über die Grenze vorausgeschickt.

Lustig wird es, wenn Grenzer oder der "Sicherheitsexperte" Merz erklären, man wisse, wen man rauswinken muß. Das darf sich jeder frei einbilden. Immer wieder beeindruckend ist vor allem, was Grenzer nicht können. Dazu müssen sie nur ihren Rüssel ins Klärwerk halten und ziehen. Grenzer mit dem richtigen Riecher lassen sich aus dem Verkehr ziehen, indem man ihnen die "richtige" Geruchsprobe vorausschickt. Ob Kontrollen nach dem reinen Zufallsprinzip erfolgreicher sind als die mit dem Riecher, müßte man mal empirisch untersuchen. Immerhin hat die statistische Zufallskontrolle die Chance, auch Leute zu erwischen, die bei denen mit dem Riecher durch das Raster fallen. Bei rein statistischer (nicht zu verwechseln mit rassistischer) Kontrolle kann sich niemand sicher sein, überprüft zu werden.

Wer die Grenze wirklich kontrollieren möchte, braucht ein DDR-Grenzregime: Kontrollpunkte, die man nicht umgehen kann und die jeden kontrollieren. Die aus solch einem Grenzregime entstehenden Kosten dürften den Nutzen bei Weitem übersteigen. Daß die bisherige Praxis unvorhersehbarer Zufallskontrollen hinter der Grenze durch für jeden sichtbare feste Grenzkontrollen ergänzt wird, ist eine PR-Show, die dem politischen Angstschweiß der aktuellen Margot Honecker im BSHA geschuldet ist. Politiker und Lügenblase haben sich Idioten dressiert, die den Anblick eines Grenzers mit dem Gefühl von Sicherheit verbinden.

Freie, d.h. staatlich nicht kontrollierte legale Migration

Aus Europa wandern jedes Jahr ein paar hunderttausend Menschen unkontrolliert in die BRD ein, und ein paar hunderttausend verlassen sie auch wieder. Als Überschuß bleiben jährlich um die 100.000 EU Einwanderer, wobei die BRD bezogen pro Kopf in der unteren Hälfte der EU-Staaten bei der Einwanderung liegt. Nicht Margot Honecker, sondern Unternehmen suchen die Menschen aus, die hier arbeiten. Wer nicht Fuß fassen kann, hat Null Ansprüche, sondern zahlt wie deutsche Urlauber im Ausland für alles selbst. Daher verlassen die, die hier keine Arbeit finden, die BRD auch wieder. Die wenigsten EU-Bürger kommen mit dem Ziel, in der BRD als Penner zu leben. Innereuropäische Wirtschaftsmigranten haben auch keine Sprachkurse etc. nötig, denn entweder lernen die selbst deutsch, oder es kommt nur "ehrliche, harte Arbeit" in Frage (Putzen, Puff, Erntehelfer, Fleischzerleger, ...). Solange nicht unberechtigt Bürgergeld abgegriffen wird, ist Freiheit vollkommen in Ordnung.

Die Unfreiheit der DDR

Die Unfreiheit der DDR, nicht ausreisen zu dürfen, wurde durch die Unfreiheit der EU ersetzt, legal fast keine Möglichkeit zu haben, aus Afrika oder Asien in Europa einreisen zu dürfen. Diese Unfreiheit fordert weit mehr Opfer als das Grenzregime der DDR und ist perverser Weise dem Asylrecht geschuldet. Dabei ist wie bei einem Polen nicht davon auszugehen, daß zB. ein Marokkaner in der BRD bleibt, sollte es ihm nicht gelingen, hier Beschäftigung zu finden. Nur das Wörtchen Asyl macht den Unterschied, denn dadurch können zB. Marokkaner Ansprüche stellen, die ihnen in der Regel überhaupt nicht zustehen. Das können Bulgaren, Polen oder Rumänen nicht. Die werden nicht durch Asylleistungen, Bürgergeld etc. angelockt, sondern müssen von selbst wieder gehen, wenn sie ihr Geld in der BRD ausgegeben und keine Arbeit gefunden haben.

Ob gelb, ob grün, ob rot, ob braun, stets die Bürger in die Röhre schaun!

Stand: 05.10.24